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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von Beförderungsleistungen (wie Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) und Pauschalreisen und deren Vermittlung als auch die Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unseren Katalogen oder individueller Ausarbeitung). Als Verkäufer oder Vermittler (Hinweis bei Buchung und Buchungsbestätigung) können wir für Mängel in der Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten jedoch zumindest auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14, 15 und 16 unserer unten stehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen alle Leistungen und Reisen, bei denen wir als Vermittler tätig werden. Hier gelten die jeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen des von uns vermittelten Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig werden, ist Inhalt des Vertrages der folgende:



Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
   
1.2 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung auf- geführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende ge- sonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung über- nommen hat.
   
1.3 Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisebüro zustande. Die An- nahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertrags- schluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung zur Verfügung stellen.
   
1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dem Reisebüro vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich oder fernmündlich).
   
2 Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbe- schreibung des jeweils gültigen Prospekts und aus den Angaben in unserer Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns aber ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
   
3 Rücktritt und Umbuchung
3.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
   
3.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für unsere Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhn- liche ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Ver- wendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
   
3.3 Wir sind berechtigt, unsere Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nach- stehenden Gliederung nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertrag- lichen vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reise- preis zu pauschalieren:
   
a) Flugpauschalreisen mit Bedarfsfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
- vom 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- vom 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- ab dem 7.- 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises.
   
b) Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
- vom 29. - 14. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 13. - 7. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- ab dem 6. Tag bis Nichtantritt der Reise 50% des Reisepreises.
   
c) Ferienwohnungen, -häuser/Appartements, auch bei Bus- und Bahnreisen
- bis 45 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
- vom 44. - 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- vom 34. - 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
   
d) Mietwagen / Nur-Flugstrecken Linie
- bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 20%
- ab 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts 30%.
- Bei Nichtantritt/Nichtteilnahme an der Reise 80% des Mietpreises;
- bei Nur-Flugstrecken im Linienverkehr 60,00 € Serviceentgelt pro Person.
   
3.4 Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichende Rücktritts- kosten ergeben. Gesonderte Stornierungsbedingungen gelten auch bei speziellen Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen. Die abweichenden Rücktritts- und Stornierungskosten werden Ihnen bei Buchung mitgeteilt.
   
3.5 Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.
   
3.6 Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterkunft, o.ä.) sind grund- sätzlich nur bis zu Beginn der in 3.3. genannten Fristen möglich. Hierfür werden pauschal 25 € pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen 15 € pro Person ) berechnet.
   
3.7 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30 Tage eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungs- wünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bitte beachten Sie, dass bei Sondertarifen Umbuchungen oder Änderungen sowohl vor Reiseantritt als auch nach Reiseantritt nicht möglich sind.
   
3.8 Bis zu Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Kunde uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
   
4 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen ent- gegenstehen.
   
5 Leistungsänderungen
5.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
   
5.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die ge- änderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
   
5.3 Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rück- tritt anbieten.
   
5.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
   
6. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-TAX oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
   
6.1 Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
   
a) Bei einer auf den sitzplatzbezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungs- mittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
   
6.2 Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt werden.
   
6.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
   
6.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarte Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
   
6.5 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nach- träglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir den Reisen- den unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
   
7. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
7.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens vier Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig.
   
7.2 Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausge- händigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher per Fax zusenden. Mehrkosten durch besondere Versandformen (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen etc.) sind vom Kunden zu tragen.
   
8 Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zu- rücktreten oder nach Ihrem Beginn den Reisevertrag kündigen:
   
8.1 Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangen, einschließ- lich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
   
8.2 Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Falls wir eine von uns ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen. In einem solchen Fall leiten wir Ihnen unsere Rücktrittserklärung unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis dahin eingezahlten Reisepreis.
   
8.3 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für uns im Falle der Durchführung der Reise die entstehen den Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesen Gründen abgesagt, erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
   
9. Haftung
9.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Aus- wahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 2 vor Vertrags- schluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben und die ordnungs- gemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
   
9.2 Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
   
10 Gewährleistung
10.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe ver- langen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
   
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Eine Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
   
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangel aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
   
10.4 Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
   
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
   
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig her- beigeführt wird oder
   
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
   
11.2 Für alle gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis 4.100 € übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen Reise- preises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
   
11.3 Wir haben nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebe- schreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
   
12. Mitwirkungspflicht
12.1 Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
   
12.2 Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
   
13. Rückbestätigung
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug Ihren Rück-/ Weiterflug durch die Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme ent- stehen, können wir nicht haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird diese Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens 4 Tage vor dem Rück-/ Weiterflug dies noch einmal von Ihrer Reiseleitung bestätigen lassen.
   
14. Ausschluss von Anspruch und Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass dem Reiseveranstalter eine Überprüfung der einzelnen Be- standteile möglich ist.
   
14.2 Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters respektive des Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündig- ung) verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 m S.2 BGB) in einem Jahr, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende.
   
15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
15.1 Wir stehen dafür ein, dass der Kunde über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reise- antritt unterrichtet wird. Dabei wird vorausgesetzt dass der Reisende Staats- bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine anderen besonderen Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände können hierbei in der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden uns ausdrück- lich mitgeteilt.
   
15.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
   
15.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seinerseits bedingt sind.
   
16. Gerichtsstand, Sonstiges
16.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
   
16.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
   
17. Urheberrechte
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