Aufgrund des Vulkanausbruches in Island müssen viele Flüge annulliert werden. Die rechtliche Situation ist laut dem Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel aus Wiesbaden, spezialisiert auf Reiserecht, klar.

Alle Fluggäste haben Anspruch auf Rückzahlung ihrer Flugkosten oder eine kostenfreie Umbuchung.

Eine weiterreichende Schadenersatzpflicht, so der Anwalt, bestünde hingegen nicht. Insbesondere die vollzogenen Schließungen der Flughäfen und Sperrungen des Luftraums, befreien die Flughäfen von solchen Schadenersatzansprüchen.

Bitte informieren Sie sich zeitnah, ob ihr gebuchter Flug annuliert wurde.