Um Verbraucher und Online-Händler stärker auf Alternativen zu herkömmlichen Gerichtsverfahren aufmerksam zu machen, trat kürzlich eine neue Informationspflicht für Online-Händler in Kraft. Ab diesem Stichtag müssen alle Online-Händler, die online Waren oder Dienstleistungen anbieten, einen Hinweis auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“) bereithalten.

Die Verordnung gilt für alle Händler/Anbieter, die einen „Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag“, d.h. Kauf- oder Dienstleistungsvertrag erfassen, bei dem der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Website oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat. Dies sollte auch Fälle abdecken, in denen der Verbraucher die Website oder den anderen Dienst der Informationsgesellschaft über ein mobiles elektronisches Gerät aufruft, beispielsweise über ein Mobiltelefon.

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