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argema@schmetterling.de


PARTNERVERTRAG
Vertrag zum Partnerprogramm

Zwischen

Schmetterling Reisen GmbH & Co. KG
Hauptstraße 131
91286 Geschwand
HRA Bamberg 10258


vertreten durch

Schmetterling Reisen Verwaltungs-GmbH
   - ebenda -
diese vertreten durch den Geschäftsführer Willi Müller
   - ebenda -
- im folgenden Schmetterling genannt -

als Betreiber der Plattform: www.schmetterling-argema.de

und

Ihnen

- im folgenden Partner genannt -

wird folgender Vertrag zur Teilnahme an dem auf der Plattform www.schmetterling-argema.de angebotenen Partnerprogramm geschlossen.

Präambel

Schmetterling-Argema ist eine Marke von Schmetterling. Mit der Marke bietet Schmetterling dem Partner gegen Zahlung einer von der Partnerstufe abhängigen Kostenpauschale die Möglichkeit der Teilnahme am Partnerprogramm. In dessen Rahmen schaltet der Partner elektronische Werbung gewerblich über seine bei Anmeldung hinterlegte Domain (Partnerdomain). Schmetterling sorgt für die Bereitstellung der Hyperlinks und der Statistiken unter Einbindung des Partners sowie für die Abrechnung und Abwicklung der Zahlungen.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die gewerbliche Schaltung der über Schmetterling-Argema zur Verfügung gestellten elektronischen Anzeigen und sonstigen Materialien, insbesondere Banner, Logos, Links, Textlinks sowie andere HTML-Module auf der Partnerdomain. Durch den Vertrag wird der Partner weder zu einem Arbeitnehmer noch zu einem Handelsvertreter Schmetterlings. Durch den Vertrag wird auch keine Gesellschaft oder Gemeinschaft begründet. Es ist darüber hinaus nicht gestattet, im Namen des jeweils anderen Vertragspartners aufzutreten und/oder Erklärungen für diesen abzugeben oder anzunehmen.

(2) Schmetterling stellt dem Partner nicht exklusiv eine Auswahl von Werbemitteln (Logos, Banner, Grafiken, Texte, HTML-Module, HTML-Webpages, etc.) sowie eine Anleitung zur Einbindung dieser Materialien auf der Partnerdomain zur Verfügung.

(3) Dem Partner wird mit Zustandekommen des Vertrages eine eigene Partnerkennung (ID) zugeteilt. Mit Hilfe der über das Partnerprogramm zugeteilten Link-Codes werden die Kunden registriert, die über die Partnerdomain einen Vertrag mit dem jeweiligen Leistungsträger eingehen.

(4) Für die über seine Partnerdomain durch Kunden zu Gunsten von Leistungsträgern generierten Umsätze erhält der Partner eine am Umsatz orientierte Aufwandsprämie, soweit seinerseits der Leistungsträger an Schmetterling Vergütung auszahlt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Dem Partner steht ein Online - Antragsformular zur Verfügung. Nach Übersendung des vervollständigten Formulars per Post, Fax oder per E-Mail und Eingang bei Schmetterling wird der Antrag geprüft. Bis zur Annahme durch Schmetterling hält sich der Partner an die Bedingungen der Vereinbarung gebunden, sofern er nicht rechtzeitig vor Annahme sein Angebot widerruft. Die Annahme des Angebots wird dem Partner per Email bestätigt.

(2) Der Partner ist für alle notwendigen Anmeldungen, Genehmigungen und Erlaubnisse seiner Tätigkeit sowie für die Abführung sämtlich anfallender Steuern und Beiträge selbst verantwortlich. Der Partner versichert mit Absenden des Formulars diese Voraussetzungen einzuhalten bzw. hierfür zu sorgen. Die Auszahlung von Umsatzsteuer auf die Aufwandsprämie erfolgt nur, soweit vom Partner eine Gewerbeanmeldung vorliegt und der Partner zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

(3) Mit der Aufnahme in das Partnerprogramm wird der Partner für die verschiedenen Werbemedien des Reise-Kernsortiments sowie - sofern im Angebot des Partnerprogramms enthalten - der weiteren Waren, Dienstleistungen und sonstigen Produkte (Leistungen) frei geschaltet. Es gelten für die Buchungsabwicklung die Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers sowie dessen allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese sind in der Beschreibung des Programms und im Partnerbereich wie auch auf der Partnerdomain einsehbar.

§ 3 Lizenzen

(1) Für die Dauer des Vertrages erhält der Partner ein nicht übertragbares, nicht exklusives Recht, die von Schmetterling zur Verfügung Materialien in Form von Verlinkungen zu den Webseiten des Anbieters auf seiner Partnerdomain zu verwenden. Dieses Recht umfasst ausschließlich die über Schmetterling Argema zu beziehenden Materialien. Sofern Schmetterling dies zuvor nicht schriftlich gestattet, ist der Partner nicht berechtigt, die Werbemittel zu verändern oder zu bearbeiten, anders als für die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Zwecke oder Art und Weise zu verwenden, zu vermieten, zu veräußern oder in anderer Form auf Dritte zu übertragen. Dies betrifft insbesondere sämtliche zur Verfügung gestellte Namen, Logos, Bilder und Datenbanken. Die Kündigung des Vertrages ist jederzeit möglich; mit ihr erlöschen die Rechte des Partners auf Verwendung der Materialien.

(2) Das Urheberrecht für die im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Materialien und auch für alle anderen dem Partner zugänglich gemachten Informationen und Daten liegen bei Schmetterling.

(3) Diese Lizenz erlischt mit der Kündigung des Vertrages.

§ 4 Berechnung der Aufwandsprämie

(1) Der Vertragspartner erhält eine erfolgsabhängige Vergütung (Aufwandsprämie). Diese bemisst sich nach dem tatsächlich über seine Partnerdomain zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande gekommenen Umsatz von Waren, Dienstleistungen und sonstige Produkten (Leistungen). Zugrunde gelegt werden die auf Basis der Netto-Rechnungssumme der jeweiligen Hauptleistung tatsächlich vom Leistungsträger vereinnahmten Beträge unter Berücksichtigung seiner zum Vertragsschluss maßgeblichen Preise.

Provisionen zzgl. MwSt

  Provisionsstufe Aufnahme Gebühren Eigener Umsatz Umsatz durch Partner
I Argema PRIMUS 0 € 0 € 3,5 - 7 % 0,5 %
II Argema COMPLEO 0 € 19 € monatlich 4,0 - 9 % 0,5 %
III Argema MAXIME 0 € 29 € monatlich 4,5 - 11 % 0,5 %


Nebenleistungen welcher Art auch immer sowie Umsatzsteuer bleiben für die Berechnung der Aufwandsprämie außer Betracht. Ebenso bleiben außer Betracht Leistungen, die nicht ausdrücklich im Rahmen des Partnerprogramms angeboten werden. Kehrt der Leistungsträger Zahlungen an Schmetterling aus Gründen, die Schmetterling nicht zu vertreten hat, nicht aus, ist auch Schmetterling zu einer Zahlung an den Partner nicht verpflichtet. Hiervon erfasst werden insbesondere, aber nicht abschließend Rücklauf, Stornierung, Nichtzahlung, vorzeitige Kündigung, Insolvenz des Leistungsträgers oder des Kunden.

(2) Einige der Geschäftsabschlüsse werden u.a. auch auf Basis von so genannten Cookies registriert. Sollte ein Kunde diese Funktion in seinem Browser ausgeschaltet haben, können zustande gekommene Leistungsverträge nicht registriert werden. Der Partner ist sich bewusst, dass es in diesen und ähnlichen Fällen, in denen eine Registrierung aufgrund von Einstellungen, die der Kunde an Hard- oder Software vorgenommen hat, zu einer Auszahlung nicht kommen kann. Der Partner verzichtet insoweit unwiderruflich auf Auszahlung einer Aufwandsprämie, sofern er nicht anderweitig nachweisen kann, dass der so generierte Umsatz über seine Partnerdomain zustande gekommen ist.

Aufwandsprämientabelle

(3) Es gilt die Aufwandsprämientabelle in ihrer jeweils aktuellen Form. Die Vornahme von Änderungen ist an einen konkreten Zeitpunkt nicht gebunden. Ein Geschäftsjahr oder Vertragslaufzeiten sind dabei ausdrücklich nicht zu berücksichtigen. Insbesondere ist Schmetterling berechtigt, die Aufwandsprämie zu erhöhen oder herabzusetzen, sofern der Leistungsträger seinerseits Änderungen in der Zahlungshöhe an Schmetterling vornimmt. Der Partner ist verpflichtet, sich laufend - mindestens jedoch einmal täglich - über die Auszahlungsbedingungen zu informieren. Soweit der Partner Umsätze zu bereits veröffentlichten geänderten Bedingungen zulässt, sind eventuelle aus den Änderungen resultierende Nachforderungen des Partners ausgeschlossen.

(4) Die an Schmetterling zu leistende Pauschale für die Teilnahme am Partnerprogramm wird erstmalig 4 Wochen nach Anmeldung fällig. Dies soll dem Partner die Möglichkeit geben, das von ihm gewünschte kundenorientierte Webangebot zu erstellen. Weitere Pauschalen sind zum jeweils dritten Werktag des in der Tabelle ausgewiesenen Zahlungszeitraumes fällig.

(5) Der Partner hat die Möglichkeit, durch Werben neuer Teilnehmer an diesem Partnerprogramm seine Aufwandsprämie zu erhöhen und erh%auml;lt 0,5 % des über die Partnerdomain des neuen Teilnehmers tatsächlich zustande gekommenen Umsatzes, wobei die vorgenannten Bedingungen und Auszahlungsvoraussetzungen entsprechend auf die Berechnung anzuwenden sind. Als Basis für die Berechnung seiner zusätzlichen Aufwandsprämie ist jeweils die seiner Partnerart entsprechende Stufe maßgeblich.

(6) Eine Aufstellung über auszuzahlende Aufwandsprämie nach § 4 (1) wird zum auf die Auszahlung des Leistungsträgers folgenden jeweiligen Monatsfünfzehnten erstellt. Die Auszahlung durch Schmetterling an den Partner erfolgt jeweils binnen 10 Werktagen nach erstellter Aufstellung der Aufwandsprämie.

(7) Die Auszahlung der Aufwandsprämie erfolgt durch Schmetterling, sobald das Partnerkonto einen Mindestbetrag von 20 EURO aufweist. Darunter liegende Beträge werden in die Abrechnung der Folgemonate übernommen. Deren Auszahlung erfolgt jedoch selbstverständlich nur einmalig. Hiervon ausgenommen sind Auslandsüberweisungen, für die gesonderte Bedingungen gelten, die auf Anfrage zur Kenntnis gegeben werden. Bei Rücklastschriften des Partners zum Nachteil von Schmetterling entfällt dessen Anspruch auf Aufwandsprämie. Aus Rücklastschrift resultierende Kosten sind Schmetterling zu erstatten.

(8) Der Partner erhält mit seiner ID und dem Passwort Zugriff auf seine persönlichen Online-Statistiken. Diese weisen den jeweils aktuellen Stand der Leistungsverträge sowie die diesbezüglich zu erwartende Aufwandsprämie aus. Ein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten bei weiterer Werbetätigkeit des Partners ist ausgeschlossen.

(9) Soweit vertragliche Bestimmungen von Leistungsträgern vorsehen, dass die Leistung ausschließlich zu dem vom Leistungsträger ausgeschriebenen Preis abgegeben werden und hierauf kein Nachlass welcher Art auch immer gewährt werden darf, hat der Partner keinen Anspruch auf eine Aufwandsprämie, sofern er gleichzeitig über seine eigene Partnerdomain Kunde des Leistungsträgers wird. Dies gilt generell für Reiseveranstalter als Leistungsträger. Im übrigen informiert Schmetterling hierüber auf Nachfrage des Partners.

§ 5 Pflichten von Schmetterling

Der Partner erhält von Schmetterling alle Informationen, die zur ordnungsgemäßen Einrichtung von Links notwendig sind. Schmetterling stellt ein System zur Verfügung, das die Anmeldung, die Bereitstellung von HTML-Code für Links zu dem Programmbetreiber und umfangreiche Statistiken umfasst. Schmetterling übernimmt keine Garantie für Preis-, Liefer- und Verfügbarkeitsinformationen und ist lediglich unterstützend tätig und haftet nicht für Vergütungsansprüche des Partners. Letzteres gilt nicht, wenn und soweit eine Auszahlung des Leistungsträgers an Schmetterling erfolgt ist.

§ 6 Pflichten des Partners

(1) Der Partner ist selbst ausschließlich für die ordnungsgemäße und fachlich korrekte Einbindung der Links unter Berücksichtigung technischer Veränderungen und Neuerungen verantwortlich. Eine korrekte Registrierung und Abrechnung der Verkäufe nach Maßgabe dieser Vereinbarung kann nur gewährleisten werden, wenn der Partner allein solche Links verwendet, die im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellt werden. Direkte uneingeschränkte Daten-Abfragen auf Buchungsmaschinen, die insbesondere dazu geeignet sind, die Leistungsfähigkeit der Datenbanken zu beeinträchtigen, sind nicht gestattet.

(2) Der Partner richtet ein, betreibt und pflegt in eigener Verantwortung seine Partnerdomain sowie deren Inhalt. Insoweit ist er auch für dessen Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich. Seine Verantwortlichkeit umfasst auch den technischen Betrieb der Website, insbesondere die Links zur Website der Anbieter sowie eine Versicherung, dass sein Webangebot Rechte Dritter nicht verletzet oder die Inhalte in anderer Weise gegen Gesetze verstößt. Der Partner ist weiterhin verpflichtet, darauf zu achten, dass Domainnamen und Inhalte, sowie Metatags oder Keywords im HTML-Code seiner Website bzw. in Werbeaktivitäten nicht gegen Schutzrechte (insbesondere Patent-, Urheber-, Domain- und Markenrechte) Dritter verstoßen. Der Partner hat darauf zu achten, dass keine Namen oder Begriffe von Wettbewerbern in Zusammenhang mit den beworbenen Angeboten verwendet werden.

(3) Sofern gegen Schmetterling oder einen Anbieter aufgrund Verhaltens des Partners, insbesondere bei Verstoß gegen vorgenannte Pflichten, Schadensersatz- oder anderweitige Ansprüche erhoben werden, so kann der Partner in Regress genommen werden. Der Regress umfasst auch sämtliche, insbesondere die infolge Abwehr gegen solche Ansprüche entstehenden Rechtsverfolgungskosten.

(4) Der Partner sichert zu, dass im Rahmen seines Webangebots dieses den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und die Darstellung von Gewalt, sexuell eindeutigen Inhalten und politisch extreme Inhalte unterbleibt. Diskriminierungen, Beleidigungen oder Verleumdungen jeglicher Art in Bezug auf Herkunft, Weltanschauung, Rasse, Geschlecht, Behinderung, Lebensalter oder sexueller Orientierung hat der Partner in seinem im Rahmen des Partnerprogramms verwendeten Webangebots zu unterlassen.

(5) Der Partner sorgt dafür, dass seine Website nicht in einer Weise gestaltet ist, dass eine Verwechslungsgefahr mit der Website des Anbieters gegeben ist. Das Impressum muss eindeutig und allein den Inhaber der Domain entsprechend der Impressumspflicht kennzeichnen.

(6) Der Partner ist nicht berechtigt, Angebote im Namen des Anbieters zu erstellen, anzunehmen, sich als Vertreter des Anbieters auszugeben oder gegenüber Dritten den Eindruck einer Vertretungsbefugnis zu vermitteln. Dem Partner ist es ebenfalls untersagt, Angebote mit anderen als den von Anbieter bzw. den Veranstaltern ausgewiesenen Preisen zu versehen oder auf irgendeine Weise zu kennzeichnen.

(7) Die Reiseangebote dürfen ausschließlich in der zur Verfügung gestellten Form (Webpages, Links, Banner, Bilder) abgebildet werden. Für die Benutzung von Hotelbildern aus dem Giata Hotelguide gelten die Nutzungsbestimmungen der Giata-GmbH in der aktuellen Version (giata-gmbh.de/agb). Alle Arten von Versteigerungen sowie sonstige anders lautende Veräußerungen von Reiseangeboten auf Partnerseiten oder Dritt-Portalen (z.B. EBAY) sind strengstens untersagt.

(8) Dem Partner ist es untersagt dem Endkunden Rabatte zu gewähren.

§ 7 Versand von Werbe-Emails / SPAM / Störwerbung

(1) Alle von Schmetterling zur Verfügung gestellten Services und Marketing-Materialien (Hyperlinks, HTML-Module, Logos, Banner, Newsletter etc.) unterliegen einer Spamming-Policy. Der Partner sichert zu, dass er im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Werbemittel auf seiner Website oder in Emails kein SPAM (unterwünschte Verbreitung/Zusendung von Werbeemails ohne ausdrücklich Einwilligung) betreibt.

(2) Sofern beim Partner einzelne oder mehrere nachfolgende Umstände erfüllt sind, ist der Partner verpflichtet, diese Schmetterling mitzuteilen und vor Anmeldung zum Partnerprogramm die Genehmigung zur Teilnahme von Schmetterling einzuholen:
- auf der Website müssen Werbebanner angeklickt werden, um eine SMS abzusenden oder an einem Gewinnspiel teilzunehmen
- der Partner betreibt ein Paid-Mail oder Bonus-System, bei dem zur Mitgliedervergütung Werbebanner angeklickt werden müssen
- der Partner betreibt eine bezahlte Startseite
- der Partner betreibt ein Bannernetzwerk oder ist Teilnehmer eines Banner-Netzwerks
- über die Partnerdomain wird ein so genannter Web-Roboter, Crawler, Spider oder ein in der Wirkungsweise ähnliches oder vergleichbares Programm aktiv oder der Partner selbst betreibt solche Programme
Der Partner ist auch zur Mitteilung verpflichtet, soweit diese Umstände während bereits bestehender Teilnahme am Partnerprogramm eintreten.

(3) Die zur Verfügung gestellten Links und Werbemittel dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von Schmetterling in diesen oben genannten Werbeformen nicht verwendet werden.

(4) Schmetterling behält sich das Recht vor, den Partner von der Teilnahme am Netzwerk oder an einzelnen Partnerprogrammen auszuschließen. Dies gilt insbesondere für die Zuwiderhandlung gegen vorgenannte Verpflichtungen, Betrugsversuche, Vertragsverstöße, unzulässige/rechtswidrige Webinhalte oder Geschäftsgebaren. Derartige Verstöße führen zur sofortigen Löschung des Partner-Accounts und Kündigung des Vertrages.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Schmetterling gewährleistet den Betrieb des Partnerprogramms im Rahmen der aktuellen technischen Möglichkeiten und die Korrektheit der Registrierung und Abrechungen der generierten Umsätze. Für weitergehende Ansprüche wird keine Gewährleistung übernommen.

(2) Schmetterling haftet für Vermögensschäden, die

(a) infolge schuldhafter Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszweckes gefährdenden Weise verursacht wurden

(b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.

(3) Schmetterling haftet gemäß Abs. (2) (a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, hohens bis zu dem bei Vertragsabschluß typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal in Höhe einer Monatseinnahme auf Basis des Durchschnitts der letzten sechs Monate des Partners.

(4) Die Haftungsbeschränkung gilt auch für sonstige vertragliche und außervertragliche Ansprüche.

(5) Die Haftung infolge Datenverlust setzt voraus, dass der Partner die Daten mindestens einmal täglich als Datei bzw. in ausgedruckter Form sichert, wobei auch hier die Haftung im Sinne des Absatzes (3) begrenzt ist.

(6) Aufgrund der vorgegebenen technischen Mäglichkeiten übernimmt Schmetterling keine Garantie einer ständigen Verfügbarkeit des Programmsystems. Es kann in Ausnahmefällen dazu kommen, das eine geringe Anzahl von Transaktionen vom Schmetterling System nicht erfasst werden können. Ein Anspruch gegen Schmetterling seitens der Anbieter bzw. der Partner besteht deswegen nicht.

(7) Schmetterling haftet ebenfalls nicht für Missbrauch, Betrug oder sonstige geschäftsschädigende Aktivitäten der Anbieter oder der Partner sowie der damit verbundenen Folgeschäden.

§ 9 Beendigung des Vertrages

(1) Der Vertrag kann jeder Zeit ohne Angabe von Gründen von beiden Parteien gekündigt werden.

(2) Der Partner ist in diesem Falle verpflichtet, alle Banner und Buttons zu löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu. Eine Aufrechnung ist lediglich mit rechtskräftig titulierten Forderungen oder anerkannten Forderungen möglich.

(3) Schmetterling ist verpflichtet, die bis zum Vertragsende angefallenen Vergütungen aus Verkäufen abzurechnen und auszuzahlen, es sei denn, Schmetterling oder dem Anbieter stehen Schadensersatzansprüche gegen den Partner zu.

(4) Kündigungen, die Partnerstufen mit monatlichen Kostenpauschalen betreffen, führen nicht zu einer Teilrückvergütung, soweit die Kostenpauschale auch für den nicht nutzbaren Zeitraum im voraus geleistet wurde. Im Falle jährlicher Pauschalen erfolgt eine Teilrückvergütung für den in vollen Monaten zu bemessenden nicht nutzbaren Zeitraum.

§ 10 Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand das für den Sitz Schmetterlings zuständige Gericht vereinbart.

§ 11 Vertragsänderungen

(1) Der Vertragsgeber behält sich vor, Regelungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung (insbesondere die Vergütungsbedingungen) jederzeit zu ändern. Der Partner in seinem Admin Bereich vorab über die Änderungen und sein Recht zum Widerspruch informiert. Der Partner ist verpflichtet, laufend - mindestens jedoch einmal täglich - den Admin Bereich aufzurufen und sich über Änderungen und neue Mitteilungen zu informieren.

(2) Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können seitens Schmetterling insgesamt oder in Teilen auf Dritte delegiert werden, sofern sich dies nicht gegen die berechtigten Interessen des Partners richtet.

(3) Der Partner wird per E-Mail über die Änderungen informiert. Ab Zugang der Nachricht über vorgenommene Änderungen hat der Partner das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Im Falle des fristgemäßen Widerspruchs ruht der Vertrag und kann seitens Schmetterling innerhalb einer weiteren Woche ab Zugang des Widerspruchs mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Für die Dauer des Ruhens des Vertrages hat der Partner sicherzustellen, dass über seine Partnerdomain Umsätze nicht generiert werden können.

(4) Erfolgt keine Kündigung des Vertrages innerhalb einer Woche ab Zugang der Änderung, gilt die Änderung als angenommen.

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Maßgeblicher Bestandteil dieses Vertrages ist die Erklärung über die Sicherstellung des Datenschutzes.

(2) Alle Informationen, insbesondere geschäftliche und finanzielle, Kunden und Käuferlisten, sowie Preis- und Verkaufsinformationen sind vertraulich zu behandeln. Diese dürfen weder direkt oder indirekt für eigene wirtschaftliche oder für andere Zwecke verwendet werden.

(3) Soweit eine gesetzliche Verpflichtung oder eine Verpflichtung, die einer gesetzlichen Vorschrift gleichkommt oder diese ersetzt oder im Einzelfall näher regelt, besteht, sind die Vertragsparteien zur Weitergabe berechtigt. Gleiches gilt, wenn die Weitergabe an Dritte erfolgt, die aufgrund gesetzlicher Vorschrift der Schweigepflicht unterliegen.

(4) Anderweitige Vereinbarungen sind im Einzelfall möglich.

§ 13 Salvatorische Klausel

Ist eine der vertraglichen Regelungen unwirksam, so werden sich beide Parteien bemühen, eine Regelung zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung möglichst nahe kommt. Die übrigen Bestimmungen des Vertrages bleiben hiervon unberührt.

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